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Für Selbstständige existiert seit 01.01.2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Davor war es möglich, als Selbstständiger auf eine Krankenversicherung zu verzichten und das finanzielle Risiko einer Erkrankung selbst zu tragen. Dies hat sich im Zuge der Gesundheitsreform geändert. Die nun geltende Krankenversicherungspflicht für Selbstständige geht sogar so weit, dass ein eventuell nicht versicherter Zeitraum nachversichert werden muss. Frei bleibt jedoch die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung (unabhängig vom Einkommen). Für Selbstständige ist der Krankenkassenbeitrag grundsätzlich steuerlich absetzbar, da dieser in voller Höhe alleine getragen wird.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Selbstständige und
Gründer
Grundsätzlich unterscheiden sich gesetzliche und private Krankenversicherungen darin, dass bei der GKV der Beitragssatz nach dem Einkommen berechnet wird, während er bei den privaten Krankenkassen in der Regel abhängig ist vom Alter, dem Geschlecht, eventuellen Risikofaktoren (z.B. Vorerkrankungen) und von dem gewünschten Leistungsumfang.
Ebenfalls seit 01.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen. Die gesetzlichen Krankenkassen können seit der Gesundheitsreform auf der einen Seite mit Bonussystemen Teile des Beitrags an ihre Mitglieder zurückerstatten, auf der anderen Seite aber auch Zusatzbeiträge erheben, wenn sie mit den Mitteln, welche ihnen vom Gesundheitsfonds zugewiesen werden, nicht auskommen. Welche Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben und welche nicht kann man sehr genau im Internet recherchieren.

Höhe Beitragssatz für Selbstständige bei der GKV
Der Beitragssatz bei der GKV liegt für Selbstständige (freiwillig Versicherte) derzeit bei 14,9 % (ermäßigter Beitragssatz gegenüber 15,5 % für Pflichtversicherte). Hier muss allerdings beachtet werden, dass seit 01.01.2009 in diesem ermäßigten Beitragssatz kein Krankenhaustagegeld enthalten ist. Will man dieses als Selbstständiger in der GKV dennoch beziehen, so muss ein teurer Extratarif mit einer längeren Bindungsfrist gewählt werden, womit beispielsweise auch das Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung entfällt.
Üblicherweise gehen die gesetzlichen Krankenkassen davon aus, dass Selbstständige gut bis sehr gut verdienen. Sie veranschlagen somit in der Regel den Höchstsatz bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags. Wenn das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit unter diesem Satz liegt, kann man bei der GKV beantragen, dass das tatsächliche Einkommen als Bemessungsgrundlage genommen wird. Das Einkommen muss in diesem Fall jährlich durch den Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden. Zu beachten ist, dass bei der Bemessung des Einkommens alle Einkommensarten berücksichtigt werden, also beispielsweise auch Kapitalvermögen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Für Existenzgründer (mit Gründerzuschuss) und Selbstständige gibt es jeweils auch eine Einkommensgrenze, bis zu welcher man nur den Mindestbeitrag bezahlen muss (aktueller Stand 2011: Existenzgründer: monatlich 1.277,50 €; Selbstständige: monatlich 1.916,25 €).

Krankenversicherung - Versicherungsvergleich und Tarife online
Die privaten Krankenkassen sind mit der Gesundheitsreform dazu verpflichtet worden, einen Basistarif anzubieten, der nicht höher liegt als der Höchstsatz der GKV und mindestens die gleichen Leistungen bietet, wie sie die gesetzlichen Krankenkassen erbringen. Die Frage, ob eine private Krankenkasse die bessere Lösung ist, kann trotzdem nur anhand der individuellen Rahmenbedingungen beantwortet werden. Wichtig hierbei ist beispielsweise auch die Frage, ob Familienmitglieder mitversichert werden müssen, da es bei der PKV keinen Familientarif gibt.
Eine große Hilfe bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung können die Internetportale sein, die verschiedene Angebote miteinander vergleichen.
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