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Die Festlegung der Steuer-ID und die entsprechende Datenspeicherung erfolgen auf der Grundlage des § 139 b AO (Abgabenordnung). Die Nummer wurde im Jahr 2008 an jeden deutschen Bürger unabhängig von seinem Lebensalter vergeben. Dieses Modell wird auch im Bereich der Sozialversicherungsnummern nach und nach eingeführt, man orientiert sich an Staaten wie den USA, wo die Social Security Number sich seit Langem bewährt hat.
Damit erhalten die Amerikaner ihren Ausweis, treten Jobs an, machen damit ihre Steuererklärung und den Führerschein. Der Datenschutz ist anders geregelt, die Behörden dürfen über diese Nummer einen weitreichenden Datenabgleich durchführen. Es ist zu erwarten, dass sich die Entwicklung in Europa und Deutschland in diese Richtung bewegen wird, allerdings nur allmählich. Mit der deutschen Schöpfung der
Steuer-ID, auch TIN (Tax Identification Number) genannt, ist ein Schritt in diese Richtung getan. Die unveränderliche Steuer-ID hatte in der DDR übrigens einen Vorläufer, die ebenfalls unveränderliche Personenkennzahl
(PKZ). Was als Relikt des Überwachungsstaates galt und daher nach der Wiedervereinigung abgeschafft wurde, setzt sich nun mehr und mehr auch in anderen europäischen Staaten durch. Auch Rentenzahlungen werden über die Nummer geregelt.

Das Bundeszentralamt (BZSt) prüft und verwaltet die Nummern. Die Basis der Erstvergabe der Steuer-TIN ist der Hauptwohnsitz, über den der Steuerpflichtige bei den Meldebehörden zu diesem Zeitpunkt erfasst war. Bei einem Ortswechsel ändert sich die Steuer-ID aber nicht mehr, auch nicht beim Wechsel des Finanzamtes. Es gibt an der Steuer-ID auch verfassungsrechtliche Kritik, man befürchtet einen Schritt hin zu mehr Überwachung, mehrere Urteile seit 2008 bekräftigen jedoch die Verfassungskonformität der Nummer. Sie hat verwaltungstechnisch unbestreitbare Vorteile, auch Steuerhinterziehung wird erschwert. Aber auch der Steuerpflichtige selbst wird entlastet. Bislang erhalten Selbstständige - durch die Weitergeltung der alten Steuernummern - beim Wohnortwechsel stets eine neue Steuernummer zugewiesen, und das ist unkomfortabel. Die Steuer-ID ist hingegen international gültig.

Beantragung und Nutzung der Steuernummer
Existenzgründer erhalten bei der Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit immer noch die alte Steuernummer bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt erhält vom Gewerbeamt eine Meldung über die Anmeldung der Selbstständigkeit und teilt dem Steuerpflichtigen seine Steuernummer in der Form XXX / XXX/ XXXXX (alles Ziffern) mit. Die neue Steuer-ID hat jeder Bürger im Jahr 2008 erhalten, Ihre Meldebehörde teilt Sie Ihnen mit. Sie wird allerdings gegenwärtig kaum bei Selbstständigen verwendet. Diese erhalten jedoch auf Antrag zusätzlich eine
Umsatzsteuer-ID, die vor allem im innereuropäischen Warenverkehr wichtig ist. Wenn Sie eine Website einrichten, verwenden Sie diese
Umsatzsteuer-ID. Sie hat die Form UST-ID DE XXXXXXXXX (X = Ziffern). Sie beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt, wenn Sie sie bei der Gewerbeanmeldung nicht automatisch zugeteilt bekommen, oder über den Server der Bundesfinanzverwaltung
hier: https://www.formulare-bfinv.de/ . Wenn Sie Ihre Steuernummer nicht wissen, teilt Sie Ihnen das Finanzamt aus Datenschutzgründen ausschließlich schriftlich mit, beantragen können Sie dies hier:
https://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Steueridentifikationsnummer/ID-Formular/ID-Node.html. Ein Anruf beim Finanzamt geht aber schneller.
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