Das Patentamt - Markenanmeldung
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In der Geschichte der Menschheit gab es eine Vielzahl von Erfindungen, die das Leben der Menschen grundlegend verändert haben. 1879 präsentierte Thomas Alva Edison der Öffentlichkeit die erste Glühlampe der Welt und ließ sie natürlich patentieren. Später stellte sich heraus, dass er bei seiner Entwicklung auf bereits bestehende Patente zurückgegriffen hatte, die sich ebenfalls mit der Herstellung einer solchen Lichtquelle beschäftigten.
Patente spielen seit jeher eine große Rolle in der Wissenschaft und Wirtschaft, viele erfolgreiche und erfolglose Geschichten ranken sich um sie. Die Hüter der Patente sind die weltweit existierenden Patentämter. Auch für die eigene Existenzgründung können sie eine wichtige Rolle spielen, nicht nur, um seine eigene Erfindung oder sein eigenes Produkt schützen zu lassen, sondern auch um den Stand der Technik und den aktuellen Markt zu recherchieren.
Deutsches Patentamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zentrale Behörde für den Gewerblichen Rechtschutz in Deutschland.
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Der Gewerbliche Rechtschutz dient in aller erster Linie dazu, geistiges Eigentum zu schützen, das gewerblich genutzt wird. Gesetzliche Schutzrechte in Deutschland sind: Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (Design) und Marken. Darüber hinaus erteilt das DPMA Informationen über die bestehenden Schutzrechte in Deutschland. Diese können entweder durch eine direkte Anfrage an das DPMA oder über dessen Online-Datenbanken abgerufen werden. Das DPMA wurde 1877 gegründet und untersteht dem Bundesministerium der Justiz. Hauptsitz ist München, weitere Dienststellen befinden sich in Jena und Berlin. Außerdem ist es Mitglied in einem Netzwerk von europäischen und internationalen Schutzrechtssystemen.

Europäisches Patentamt / Internationales Patentamt
Das Europäische Patentamt (EPA) fungiert als zentrale Anlaufstelle für die Europäische Patentorganisation. Hier können derzeit Schutzrechte in 36 europäischen Staaten beantragt werden. Der Sitz des EPA ist ebenfalls München, Dienststellen befinden sich in Den Haag, Berlin und Wien, in Brüssel gibt es ein Verbindungsbüro.
Ein „Internationales Patentamt“ existiert nicht als eigenständige Institution. Die Anmeldung für ein internationales Patent erfolgt über die „internationale Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag
(PCT)“. Diese muss über das DPMA eingereicht werden, welches die Anmeldung an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum
(WIPO) übermittelt. Die PCT umfasst derzeit 142 Vertragsstaaten, in welchen ein Schutz beantragt werden kann. Ein globales Weltpatent gibt es nicht.
Detaillierte Informationen zu beiden Themen findet man auf den Internetseiten des DPMA und des EPA.

Markenschutz und Copyright
Eine Marke kann ein Produkt oder eine Dienstleistung unverwechselbar machen. Der Schutz einer Marke gegen die Verwendung durch die Konkurrenz kann deshalb ausgesprochen wichtig sein. Marken können alles mögliche sein, beispielsweise Namen, Bilder oder Töne. Die Anmeldung für den Markenschutz erfolgt mit einem vorgegebenen Formular beim DPMA bzw. beim EPA (nähere Details auf den entsprechenden Internetseiten). Aufgenommen werden nur Marken, die tatsächlich eine nachvollziehbare und individuelle Ausprägung haben, und die keine bereits bestehenden Schutzrechte verletzen. Für die Markenanmeldung werden unterschiedliche Gebühren fällig, die ebenfalls auf den entsprechenden Internetseiten abgerufen werden können.
Das sogenannte „Copyright“ ist nicht Bestandteil des Gewerblichen Rechtsschutzes und unterliegt in Deutschland auch keinem Registrierungsverfahren. Grundlegend unterliegt die Schaffung eines geistigen Werkes mit "ausreichender Schöpfungshöhe" in Deutschland automatisch dem Urheberrecht. Das Copyright-Zeichen symbolisiert mehr oder weniger nur, dass ein solches Urheberrecht in Anspruch genommen wird.
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