Infos zu dem Thema Steuern - Welche Steuern gibt es für Selbstständige? Regeln und Pflichten eines Unternehmers, Infos zur Identifikationsnummer und Umsatzsteuer. Welche Steuern sind absetzbar?
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Tipps und Infos zu Steuern - Rechte und Pflichten in der Selbstständigkeit. Steuern

Wer sich selbstständig machen möchte, der braucht zumindest betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse oder einen Steuerberater, denn das Finanzamt fordert sogleich sein Recht. Bereits bei der Gewerbeanmeldung wird vom Gewerbeamt eine Kopie an das zuständige Finanzamt geschickt. Jeder Gewerbetreibende, Unternehmer, Selbstständige und jeder Freiberufler ist zu einer transparenten Buchführung verpflichtet und natürlich zur Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. 

In den jeweiligen Steuererklärungen werden auch diejenigen Beträge geltend gemacht, die man bei der Steuer absetzen kann. Mit einem sogenannten Steuerrechner kann man die zu erwartende Steuer berechnen (im Internet verfügbar). 

Die Einkommenssteuer Welche Steuern gibt es für Selbstständige?

Je nachdem mit welchem rechtlichen Status man seine Selbstständigkeit betreibt (Einzelunternehmer, GbR, GmbH, AG, Freiberufler etc.), fallen unterschiedliche Steuern an. Nachfolgend sind die wesentlichen Steuerarten aufgeführt

 
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Die Einkommenssteuer Die Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer muss jeder Selbstständige bezahlen, sofern er einen Gewinn macht und den Steuerfreibetrag (derzeit 8.004 €) nicht unterschreitet. Für die Einkommenssteuer ist jeder, der selbstständig ist, persönlich steuerpflichtig und nicht, wie bei einer betrieblichen Steuer, seine Firma. Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um eine Gewinnsteuer, das heißt, dass der persönliche Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft steuerlich veranlagt wird. Dies geschieht auf Basis der jährlich abzugebenden Einkommenssteuererklärung. 

Die Abgeltungssteuer Die Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer, welche auf Kapitalerträge erhoben wird. Als sogenannte Quellensteuer wird sie direkt dort erhoben und abgeführt, wo sie anfällt (z.B. bei den verwaltenden Kreditinstituten). Sie unterliegt einem festen Steuersatz, der unabhängig ist von dem jeweiligen Einkommenssteuersatz. 

Die Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer

Wer nicht die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG für sich in Anspruch genommen hat oder nach § 4 UStG steuerbefreit ist (z.B. Ärzte, Versicherungsvertreter), der ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass auf alle Rechnungen, die für Leistungen oder Lieferungen gestellt werden, der entsprechende Umsatzsteuersatz erhoben werden muss (regulärer Steuersatz: 19 %; ermäßigter Steuersatz: 7 %). Die vereinnahmte Umsatzsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden. Allerdings kann man davon die Umsatzsteuerbeträge abziehen, die man für betriebliche Ausgaben selbst bezahlt hat. Ist man zur Umsatzsteuer veranlagt, ist die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung (zusammen mit der Einkommenssteuererklärung) bzw. zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtend. 

Die Umsatzsteuer Die Gewerbesteuer 

Die Gewerbesteuer ist in Deutschland für alle Gewerbetreibende verpflichtend, ob sie nun als Einzelunternehmer, als GmbH, AG oder auf Basis einer anderen Rechtsform tätig sind. Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer bezahlen, da sie nicht als Gewerbetreibende gelten. Eine Ausnahme bilden auch GbR´s, die nur für einen bestimmten Auftrag gegründet wurden.

Die Gewerbesteuer ist eine betriebliche Steuer, welche auf den Betriebsgewinn (Gewerbeertrag) erhoben wird, sofern der Freibetrag (für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (z.B. GbR) aktuell 24.500 €) nicht unterschritten wird. Normalerweise muss die Gewerbesteuererklärung einmal jährlich abgegeben werden. 

Die Körperschaftssteuer Die Körperschaftssteuer 

Körperschaftssteuerpflichtig sind nur Unternehmen mit dem Status einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (GmbH, AG, Verein). Die Körperschaftssteuer ist ebenfalls eine betriebliche Steuer. Sie wird auf den Gewinn der Kapitalgesellschaft erhoben. 

Direkte und indirekte Steuern Direkte und indirekte Steuern

Direkte Steuern sind beispielsweise die Einkommens-, die Körperschafts-, die Kfz- und die Abgeltungssteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Direkte Steuern werden direkt beim Steuerschuldner veranlagt und erhoben. Indirekte Steuern sind zum Beispiel die Umsatzsteuer, die Tabak-, Benzin-, oder Kaffeesteuer. Bei den indirekten Steuern wird die Steuer an Dritte übertragen und auch von diesen an die Finanzämter abgeführt.

Identifikationsnummer Identifikationsnummer

Bei dem Thema Identifikationsnummer herrscht bisweilen etwas Durcheinander. Für die Umsatzsteuer gibt es sowohl eine Umsatzsteuernummer als auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Die Umsatzsteuernummer gilt für alle Umsätze, die im Inland getätigt werden, die USt-IdNr. gilt für Umsätze, die zwischen einem inländischen und einem Unternehmen innerhalb der EU erfolgen. Die jeweilige Nummer muss zwingend auf den Rechnungen vermerkt sein. 

Daneben gibt es noch eine Identifikationsnummer (IdNr.), welche dazu dient, eine dauerhafte und einheitliche Nummer in Bezug auf Steuerzwecke für alle in der Bundesrepublik Deutschland gemeldeten Personen zu schaffen.

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